André Thiel

Chirurgie

Alle Behandlungsmethoden sind ohne Verletzung der körperlichen Integrität ( Unversehrtheit ) undenkbar. Die operativen Eingriffe werden unter Schmerzausschaltung ( Narkose , örtliche Betäubung ) mit speziellen Instrumenten durchgeführt. Der Umfang hängt vom Zustand und dem Behandlungsziel ab. Der Operationserfolg ist das Ergebnis der Anstrengungen aller Beteiligten. Sauberkeit ( Sterilität ) und Augenmaß ( Präzision) sind Grundvoraussetzungen.

Die Kurzübersicht der notwendigen, planbaren, chirurgischen Eingriffe beinhaltet :

  1. Zahnentfernung ( Extraktion )
  2. Wurzelspitzenresektion ( Entfernung der chronisch entzündeten Wurzelspitze )
  3. Entfernung verlagerter bzw. nicht vollständig durchgebrochener oder überzähliger Zähne
  4. Entfernung kleiner Zysten ( mit Flüssigkeit gefülltes Gebilde )
  5. Weichteiloperationen
  6. Zahnfleischoperationen ( PA-OP )
  7. Eingriffe am Kieferknochen vor einer geplanten Versorgung mit Zahnersatz

Bei entzündlichen Prozessen im Kopf-Hals-Bereich sind ggf. sofortige chirurgische Eingriffe erforderlich. Unter Umständen ist damit eine stationäre Behandlung in der Klinik für Kiefer-Gesichts-Chirurgie verbunden. Dies gilt auch für die Behandlung von Unfallfolgen. Jede Verzögerung kann mit einer Zunahme von Komplikationen verbunden sein.

Hinweise:

Beim Herausschlagen eines Zahnes, sofort zum Zahnarzt gehen und den Zahn in H-Milch eingelegt mitbringen. Der Zahnarzt kann versuchen, den Zahn wieder „einzupflanzen“.
Sind größere Teile der Zahnkrone abgebrochen, diese ebenfalls in H-Milch einlegen. Patient und Bruchstück bitte sofort zum Zahnarzt bringen. Dem Versuch einer Wiederbefestigung steht nichts im Wege. ( In Schulen sollte eine „Zahnbox“ vorhanden sein. )

Andre Thiel

in Wolgast auf jameda
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